»Der Gastarbeiter« (Eko Fresh)

Liebe Gäste unserer Projektwebseite bzw. unseres Online-Blogs zum Projekt!

Heute erscheint der dritte Blogbeitrag aus unserer Lehrveranstaltung. Die ersten Blogbeiträge der Studierenden wurden unter der Fragestellung „Was sind Gastarbeiter*innen?“ erarbeitet.

Der Student Andreas Leutbecher wählte hierbei einen popkulturellen Zugang, indem er sich dem Phänomen der „Gastarbeiter“ unter Zuhilfenahme des Liedes „Der Gastarbeiter“ des Rappers Eko Fresh annäherte.

Wir wünschen Ihnen eine anregende Lektüre!

Lars Maurer


Ein Beitrag von Andreas Leutbecher

„Der Gastarbeiter“

Der Kölner Rap-Musiker Eko Fresh tritt in der Öffentlichkeit für Integration ein und  thematisiert die Probleme von Einwanderern. Er veröffentlichte 2012 das Lied „Der Gastarbeiter“. Es erzählt vom Leben seines türkischen Großvaters, der als  “Gastarbeiter” nach Deutschland kam. Er beschreibt die schmählichen Verhältnisse, unter denen dieser Leben musste und in die er seine Familie holte. Er berichtet von den Schwierigkeiten, welche sich aus der sprachlichen Unkenntnis ergaben, und den Konfrontationen infolge kultureller Gegensätze, welche auch das Leben des Künstlers prägten. Dabei wird seine Erzählung regelmäßig von dem Refrain des Liedes unterbrochen:


Wir sind ein gewisser Schlag von Mensch,

haben unser ganzes Leben immer hart gekämpft.

Wenig Kohle doch mach mal weiter, ich wiederhole, Gastarbeiter.

Wir lieben Deutschland vom Herzen wie verrückt, doch leider liebt es uns nicht jedesmal zurück.

Wer sieht schon gerne seinen Nachbarn scheitern, außer es handelt sich um Gastarbeiter.

Refrain des Liedes „Der Gastarbeiter“ (2012) des Rappers Eko Fresh
Musikvideo des Liedes „Der Gastarbeiter“ (2012) des Rappers Eko Fresh

Haftungshinweis: Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.


Hier postuliert er den Begriff als eine Identitätsbezeichnung. Er verbindet bestimmte Attribute, bestimmte Geisteshaltungen und eine bestimmte Geschichte mit diesem Begriff. Darin spiegelt sich ein stolzes Gedenken an überwundene Schwierigkeiten wieder, er erinnert aber auch an Versäumnisse und  Missverständnisse, welche das Leben von „Gastarbeitern“ und deren Familien bestimmten, und welche ein Grund sein mögen, weshalb die implizierte Gruppe von Menschen einer Bezeichnung bedarf.

Dieser popkulturelle Zugang sollte das Spektrum darstellen, innerhalb dessen sich die Bedeutung, aber auch der Inhalt eines Wortes verändern kann. In der wissenschaftlichen Auseinandersetzung sind klare Definitionen unerlässlich. Dennoch handelt es sich beim „Gastarbeiter“ um einen Kunstbegriff, der eher umschreibt als definiert. Was macht den „Gastarbeiter“ aus? Wen bezeichnet der Begriff? Im Folgenden wird der Versuch angestellt, sich einer Beantwortung dieser Fragen anzunähern.

Durch den starken wirtschaftlichen Aufschwung kam es im Laufe der 1950er Jahre in einigen Bereichen der westdeutschen Wirtschaft, etwa der Landwirtschaft oder im Bergbau, zu einem Arbeitskräftemangel bei einer nahezu erreichten Vollbeschäftigung. Um diesen zu dämpfen, aber nicht zuletzt auch um künftigen Lohnforderungen “einheimischer” Arbeitnehmer*innen den Wind aus den Segeln zu nehmen, entschied sich die Bundesregierung für den Abschluss mehrerer Anwerbeabkommen. Diese betrafen Staaten, mit denen bisher keine Freizügigkeitsabkommen geschlossen worden waren. Die erste Vereinbarung dieser Art wurde über die Anwerbung und Vermittlung von italienischen Arbeitskräften am 20. Dezember 1955 geschlossen. Sie regelte die Arbeitsvermittlung und deren praktische Durchführung. Es folgten 1960 weitere Anwerbeabkommen mit Spanien und Griechenland, 1961 mit der Türkei. Bis 1968 wurden auch mit Marokko, Südkorea, Portugal, Tunesien und Jugoslawien Anwerbeabkommen getroffen. Es herrschte ein steter Zustrom ausländischer Arbeitnehmer*innen – auch als die Wirtschaft wankte, die Beschäftigungslage begann sich weniger „bedürftig“ zu zeigen und die Arbeitslosenzahlen stiegen. Im September 1964 erreichte der Millionste  „Gastarbeiter“ das Land und wurde mit beachtlichem Medienaufwand empfangen. Diese Form der Arbeitsmigration setzte sich fort, bis die Bundesregierung im Herbst 1973 den Anwerbestopp verhängte und die entsprechenden Vereinbarungen beendete.

Ein wesentlicher Bestandteil der Anwerbeabkommen wurde bisher nicht angesprochen, liefert für den Begriff des „Gastarbeiters“ aber eine vermeintliche Erklärung: Die Vereinbarungen sahen nicht vor, dass sich der Aufenthalt der angeworbenen Ausländer über eine festgelegte Zeitspanne hinaus erstreckte. Teilweise war eine Verlängerung der Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung möglich, aber auch diese war zeitlich begrenzt. Die Möglichkeit, dass sich „Gastarbeiter“ hierzulande niederlassen, war nicht eingeplant. Ein Großteil der ausländischen Arbeitnehmer*innen kehrte nach Ablauf des vereinbarten Arbeitsaufenthalts in ihre Herkunftsländer zurück. Aber viele andere der angeworbenen Arbeiter*innen fanden in Deutschland einen neuen Lebensmittelpunkt. Die Erwerbstätigkeit und, im Zuge dessen, der Kontakt mit einheimischen Arbeitnehmer*innen bei der gemeinsamen Arbeit boten eine Chance, soziale Verbindungen zu knüpfen. Somit ergab sich ein grundlegendes Verständnis, welche Erwartungen an die in diesem Land lebenden Menschen gestellt werden, welche Verhaltensweisen angebracht waren und welche Bereicherungen das Leben hier bereit hielt. Mangelnde Sprachkenntnisse, aber auch Desinteresse, Misstrauen und Ablehnung der kulturellen Eigenarten der „Gastarbeiter“ standen in der Breite einem tatsächlichen kulturellen Austausch im Wege. Staatliche Integrationsbemühungen blieben weitestgehend aus. Seit 1973 wurden erste Forderungen nach einem Einwanderungsgesetz laut, blieben aber ungehört. Erst in den 1990er Jahren nahm die Debatte darüber wieder an Fahrt auf. Große Entscheidungen, wie die Staatsangehörigkeitsdebatte 1998 oder das „Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern“ von 2005, blieben selten und ließen auf sich warten.

Dennoch bildeten sich die „Gastarbeiter“ eigene Lebenswelten. Sie ließen sich nieder, holten ihre Familien nach oder gründeten welche. Sie blieben ihren Arbeitsplätzen treu oder wagten andere Wege zu gehen. Sie wurden Teil des Wirtschaftskreislaufes, tätigten Investitionen, gingen in die Selbstständigkeit. Der  Lebensmittelpunkt war Deutschland geworden und sollte es auch bleiben. 

Aber es würde zu kurz greifen, sich an dieser Stelle zufrieden zu geben, möchte man sich der Eingangsfrage annähern. Das Themenfeld der Migration steht im Interesse verschiedenster wissenschaftlicher Disziplinen. Ihre diversen Herangehensweisen bieten an, sich aus unterschiedlichem Blickwinkel der Sache anzunähern. Jeder Ansatz liefert Antworten und führt zu neuen Fragen, zeigt letztlich aber deutlich, dass Migration ein dynamisches Geschehen ist und Begrifflichkeiten vielschichtige Phänomene beschreiben müssen. Den Blick nur auf die sehr heterogene Gruppe der Arbeitnehmer*innen zu richten, die im Rahmen der Anwerbeabkommen nach Deutschland einwanderten, reicht nicht aus, um den Begriff „Gastarbeiter“ mit Leben zu füllen. Diese Bezeichnung geriet im öffentlichen Diskurs in Kritik und fand daher weniger Verwendung in der gemäßigten politischen und medialen Rhetorik. Umgangssprachlich wird der Begriff weit häufiger verwendet. Im Verlauf der Anwerbeabkommen veränderte sich die Konnotation des Begriffes. War  „Gastarbeiter“ in den 1950er Jahren ein positiv besetzter Begriff, änderte sich dies Mitte der 1960er Jahre. Die wirtschaftliche Lage geriet ins Wanken und journalistische Stimmen wurden kritischer gegenüber der Politik des Anwerbens ausländischer Arbeitnehmer*innen und deren Folgen. Der Begriff wurde zunehmend negativ besetzt. Auch je nach Kontext oder Rezipient*in ändert sich die Konnotation, so auch die Bedeutung. Der Personenkreis derer, welche als „Gastarbeiter“ gelten können, erweitert sich. Arbeitsmigrant*innen aus Staaten, mit denen keine Anwerbeabkommen geschlossen wurden, die aber einen ähnlichen Weg gehen mussten, werden diesem oft zugerechnet. Es geht jedoch auch um illegale Einwanderer, die nicht in ihrem Heimatland angeworben wurden, sondern auf eigene Faust ihr Glück in Deutschland suchten. Natürlich sind außerdem die Familien, die aus der Heimat nachgeholt oder hier gegründet wurden, die Ehefrauen und Ehemänner nicht zu vergessen, ebenso die  „Gastarbeiter“-Kinder. Sie eint die Herkunft oder Abstammung aus einem anderen Land. Vor allem aber einen sie soziale, ökonomische und gesellschaftliche Hürden, welche ihr neues Leben in Deutschland bestimmten. Ernsthafte Integrationsbemühungen seitens der Bundes- und Landesregierungen blieben aus und dennoch wurden sie zu Mitgliedern der Gesellschaft. Der Spagat zwischen kultureller Heimat und heimatlicher Kultur prägt die Familien bis heute.

Der Begriff „Gastarbeiter“ umfasst eine sehr heterogene Gruppe von Menschen, welche unter unterschiedlichen Bedingungen, zur Zeit der Anwerbeabkommen, oder als Folge dieser, ihren Platz in der Gesellschaft gefunden haben. Die regierenden Parteien stellten sich der Herausforderung nicht, Wege zu bereiten für eine geregelte Aufnahme mit umfassenden Integrationsprogrammen. Deutschland sollte ein Kein-Einwanderungsland bleiben, was eine konstruktive Debatte verhinderte. Vereinzelte Integrationsbestrebungen blieben großen Erfolg schuldig.

Die Integration der Arbeitsmigrant*innen stand in Abhängigkeit von ihren eigenen Leistungen und Bestrebungen. Dies glückte mal mehr, mal weniger. Aber sie und ihre Nachkommen prägen unsere Gesellschaft und unsere Stadtbilder. Ihre Geschichte ist eine Summe aus Einzelgeschichten. Jede weitere kann neue Einblicke liefern. Sie tragen dazu bei, ein Fundament zu gießen, um erfolgreiche Aushandlungsprozesse zwischen den Menschen in der Gesellschaft zu entwickeln.

Migration ist nun mal eine Tatsache.

Literatur

Berlinghoff, Marcel: Geschichte in der Einwanderungsgesellschaft, in: Jahrbuch für Politik und Geschichte 3 (2012), S. 241–258.

Helmrich, Christian: Deutschland wird zum Einwanderungsland. Gedanken zur Zuwanderung türkischer „Gastarbeiterinnen“ und „Gastarbeiter“ aus rechtlicher Perspektive, in: Migration und Integration in Deutschland nach 1945 (Zeitgeschichte im Gespräch, Bd. 28), hrsg. v. Raphaela Etzold, Martin Löhnig und Thomas Schlemmer, Berlin/Boston 2019, S. 68–78.

Krüger-Potratz, Marianne: Interkulturelle Bildung. Eine Einführung (Lernen für Europa, Bd. 10), Münster [u.a.] 2005.

Niehr, Thomas/Böke, Karin: Diskursanalyse unter linguistischer Perspektive — am Beispiel des Migrationsdiskurses, in: Handbuch Sozialwissenschaftliche Diskursanalyse. Bd. II: Forschungspraxis, hrsg. v. Reiner Keller [u.a.], Wiesbaden 2003, S. 325-351.

Yildiz, Sakine: Deutschland ist (k)ein Einwanderungsland. Die Rückkehrförderungspolitik der Bundesrepublik 1973 bis 1984, in: Migration und Integration in Deutschland nach 1945 (Zeitgeschichte im Gespräch, Bd. 28), hrsg. v. Raphaela Etzold, Martin Löhnig und Thomas Schlemmer, Berlin/Boston 2019, S. 79–89.

»Der Gastarbeiter« (Eko Fresh)
Markiert in:                                                                             

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert